Flug- und Fluglinienbedingungen – Flüge mit den Nazca-Linien (Abflüge von Ica)
Diese Bedingungen gelten für Rundflüge über die Nazca-Linien ab Ica. Mit der Buchung oder dem Einsteigen akzeptiert jeder Passagier diese Bedingungen.
1. No-Show-Richtlinie
Passagiere müssen sich pünktlich am Check-in-Schalter des Flughafens Ica einfinden. Ein Nichterscheinen gilt als Nichterscheinen und die Fluggesellschaft kann den Platz einem anderen Reisenden zuweisen. Bei Nichterscheinen wird eine Strafgebühr von 100 % erhoben (nicht erstattungsfähig) .
2. Anforderungen an die Passagiere
- Legen Sie einen gültigen Reisepass oder Personalausweis im Original vor.
- Stellen Sie sicher, dass alle Fluggutscheine vollständig bezahlt und in gedruckter oder digitaler Form vorgelegt werden.
3. Widerrufsbelehrung
- Bei einer Stornierung mehr als 6 Tage vor dem Flug fällt eine Stornierungsgebühr von 10 USD an.
- Bei einer Stornierung innerhalb von 6 Tagen vor der Abreise ist keine Rückerstattung möglich .
- Stornierungen müssen über unsere 24-Stunden-WhatsApp- oder Kundenservicenummern erfolgen (E-Mails landen möglicherweise im Spam).
4. Wetterbedingte Absagen
Bei wetterbedingten Flugausfällen (Nebel, Wind, Regen, schlechte Sicht) wird der Flug auf den nächsten verfügbaren Slot verschoben. Bei wetterbedingten Flugausfällen erfolgt keine Rückerstattung .
Wichtig: Sollte der Flug bereits gestartet sein und wetterbedingt unterbrochen oder verkürzt werden, erfolgt keine Rückerstattung (höhere Gewalt).
5. Verzögerungen und Haftung
Die Fluggesellschaft und das Buchungsbüro sind nicht für Verspätungen oder Unannehmlichkeiten verantwortlich , die durch Wetter, Flugverkehr oder Betriebsprobleme verursacht werden. Sie haften nicht für Verluste oder zusätzliche Kosten, die durch Verspätungen entstehen.
Wichtig: Wird ein Flug aufgrund von Wetterbedingungen unterbrochen oder verkürzt , erfolgt keine Rückerstattung (höhere Gewalt).
6. Eingeschränkt zugelassene Passagiere
Die Fluggesellschaft kann Passagieren die Beförderung verweigern:
- Unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen .
- Bei einem Gesundheitszustand, der den Flug nicht zulässt.
- Mitführen von Waffen, Sprengstoffen oder gefährlichen Gegenständen .
- Transport von Gegenständen, die Unbehagen verursachen.
7. Risiken und Haftung des Passagiers
Das Überfliegen der Nazca-Linien birgt Risiken . Die Fluggesellschaft haftet nur bei nachgewiesener Fahrlässigkeit . Das Buchungsbüro ist nicht verantwortlich ; Streitigkeiten müssen direkt mit der Fluggesellschaft geklärt werden.
Höhere Gewalt: Die Fluggesellschaft haftet nicht für Störungen, die durch Wetter oder Flugverkehr verursacht werden. Wenn ein Flug gestartet ist und aufgrund des Wetters verkürzt wird, erfolgt keine Rückerstattung .
8. Sicherheitsmaßnahmen
Wenn der Pilot oder das Personal feststellt, dass ein Passagier ein Sicherheitsrisiko darstellt, kann ihm die Beförderung verweigert oder er zum Aussteigen aufgefordert werden. Die Fluggesellschaft erstattet dem Buchungsbüro den Flugpreis abzüglich einer Gebühr von 10 % zurück. Das Büro behält seine Provision ein.
9. Verantwortung der Fluggesellschaft
Wenn die Fluggesellschaft einen Flug storniert oder die Beförderung aus betrieblichen Gründen verweigert, besteht ihre einzige Verantwortung darin, den an die Buchungsagentur gezahlten Betrag zurückzuerstatten . Eine zusätzliche Entschädigung wird nicht gewährt.
10. Gepäck und Wertgegenstände
- Nehmen Sie keine Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck, Elektronik), zerbrechliche oder leicht zu beschädigende Gegenstände in Ihr Gepäck.
- Für diese Gegenstände besteht bei Verlust oder Beschädigung kein Anspruch auf Entschädigung .
- Verlorene Tickets sind nicht erstattungsfähig und werden nicht neu ausgestellt.
Wetterbedingte Störungen nach dem Start sind nicht erstattungsfähig (höhere Gewalt).